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Ortsheimatpflegerin

Frau Annemarie Kneissl-Metz

Das Amt des Ortsheimatpflegers ist ein Ehrenamt. Ortsheimatpfleger/Innen gibt es in vielen Städten und Gemeinden. Der Ortsheimatpfleger wird von der Gemeinde (nicht vom Kreisheimatpfleger) bestellt.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpflege gehören die Betreuung der lokalen Kultur und die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Der Ortsheimatpfleger soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:

  • Natur und Landschaft
  • Ortsgeschichte
  • Boden- und Baudenkmalpflege
  • Baupflege
  • Volkskunde
  • Schrifttum
  • Sprachpflege
  • Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit Schulen

Der Ortsheimatpfleger soll mit anderen Heimatpflegern, Heimatvereinen, historischen Vereinigungen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten.

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