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Reisepässe und Personalausweise

Reisepässe, Personalausweise und eID-Karte für Unionsbürger

 

Folgende Dokumente können im Rathaus abgeholt werden:

Personalausweise die vor dem 12.04.2024, Reisepässe die vor dem 22.03.2024 und

eID-Karten die vor dem 26.01.2024 beantragt wurden.

Vor Abholung des neuen Personalausweises und der eID-Karte muss der PIN-Brief der Bundesdruckerei durch die Post zugestellt worden sein.

                                                                      BITTE BEACHTEN:

Bei der Abholung bitte alten, ggf. vorläufigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Die Aushändigung erfolgt nur persönlich oder mit Vollmacht.

Die Dokumente sind bei Antragstellung zu bezahlen.

Gebühren:

Personalausweis       unter 24 Jahre      22,80 €

                                    über 24 Jahre      37,00 €

Vorläufiger Personalausweis                  10,00 €

Reisepass                   unter 24 Jahre      37,50 €

                                    über 24 Jahre       70,00 € Neu ab 01.01.2024

eID-Karte für Unionsbürger                    37,00 €

 

 

 

Der Kinderreisepass wird abgeschafft

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländer-rechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 für ihre Kinder nur noch ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden kann. Kinderreisepässe dürfen somit nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Das Gültigkeitsende bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt europaweit eine einjährige Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen.
Als Gründe für die Abschaffung nennt das Gesetz einen mit dem kurzen Gültigkeitszeitraum verbundenen hohen Aufwand sowie eine gegenüber dem normalen Reisepass eingeschränkte Nutzbarkeit. Denn längst nicht alle Länder akzeptieren den Kinderreisepass. Deshalb soll es für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter nur noch eine einheitliche Lösung geben und der Dokumententyp Kinderreisepass abgeschafft werden.

Ab dem 1. Januar läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union - auch Großbritannien - hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Der Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig.

Zu beachten ist aber: Bei Säuglingen und Kleinkindern ändert sich das Aussehen so schnell, dass eine Identifizierung mit einem Reisepass oder Personalausweis auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Dann wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall müssen Eltern auch nach weniger als sechs Jahren einen neuen Reisepass, bzw. Personalausweis für ihr Kind beantragen.

Außerdem ist eine längere Antragstellung zu berücksichtigen, da die Dokumente über die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.