Reisepässe und Personalausweise
Reisepässe, Personalausweise und eID-Karte für Unionsbürger
Folgende Dokumente können im Rathaus abgeholt werden:
Personalausweise die vor dem 12.04.2024, Reisepässe die vor dem 22.03.2024 und
eID-Karten die vor dem 26.01.2024 beantragt wurden.
Vor Abholung des neuen Personalausweises und der eID-Karte muss der PIN-Brief der Bundesdruckerei durch die Post zugestellt worden sein.
BITTE BEACHTEN:
Bei der Abholung bitte alten, ggf. vorläufigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Die Aushändigung erfolgt nur persönlich oder mit Vollmacht.
Die Dokumente sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Gebühren:
Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 €
über 24 Jahre 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass unter 24 Jahre 37,50 €
über 24 Jahre 70,00 € Neu ab 01.01.2024
eID-Karte für Unionsbürger 37,00 €
Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländer-rechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 für ihre Kinder nur noch ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden kann. Kinderreisepässe dürfen somit nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Das Gültigkeitsende bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt europaweit eine einjährige Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen.
Als Gründe für die Abschaffung nennt das Gesetz einen mit dem kurzen Gültigkeitszeitraum verbundenen hohen Aufwand sowie eine gegenüber dem normalen Reisepass eingeschränkte Nutzbarkeit. Denn längst nicht alle Länder akzeptieren den Kinderreisepass. Deshalb soll es für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter nur noch eine einheitliche Lösung geben und der Dokumententyp Kinderreisepass abgeschafft werden.
Ab dem 1. Januar läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union - auch Großbritannien - hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Der Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig.
Zu beachten ist aber: Bei Säuglingen und Kleinkindern ändert sich das Aussehen so schnell, dass eine Identifizierung mit einem Reisepass oder Personalausweis auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Dann wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall müssen Eltern auch nach weniger als sechs Jahren einen neuen Reisepass, bzw. Personalausweis für ihr Kind beantragen.
Außerdem ist eine längere Antragstellung zu berücksichtigen, da die Dokumente über die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden.